Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Anmietung des UX HUB, Rödingsmarkt 14, 20459 Hamburg.

Der UX HUB wird durch die mind-centric experience GmbH,
Rödingsmarkt 14, 20459 Hamburg, www. mind-centric.de, info[@]mind-centric.de betrieben.

 

§ 1. Geltung dieser AGB

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung des UX HUB, bzw. des dazugehörigen UX-Labs und/ oder des damit verbundenen Workshopraums durch die mind-centric experience GmbH (nachstehend „mind-centric“) zur Durchführung von Usability- b. z. w. User Experience Tests (vor Ort oder remote über Internet und Telefon), Workshops, Seminaren oder Schulungen bzw. sonstigen Veranstaltungen sowie für alle weiteren in diesem Zusammenhang erbrachten Leistungen und Lieferungen von mind-centric.

(2) Geschäftsbedingungen des jeweiligen Vertragspartners (nachstehend „der Mieter“) oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn mind-centric ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn mind-centric auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Mieters oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

 

§ 2. Vertragsparteien

(1) Das Leistungsangebot des UX HUB richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Unternehmer im Sinne dieser Vorschrift ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(2) Mit der Absendung seiner Buchungsanfrage gemäß § 3 Absatz 2 bestätigt der Mieter, dass er Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist und den Mietvertrag in seiner Eigenschaft als Unternehmer abschließt.

 

§ 3. Zustandekommen eines Vertragsschlusses

(1) Soweit mind-centric im Internet und in Prospekten, Flyern oder anderen Unterlagen die Anmietung des UX HUB bewirbt, handelt es sich nicht um ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages, sondern lediglich um eine Aufforderung zur Übermittlung einer Buchungsanfrage.

(2) Unter der Internet-Adresse „uxhub.de bzw. ux-hub.de“ (nachstehend „die UX HUB Website“) stellt mind-centric ein Online-Kontakt-Formular bereit, über das der Mieter nach Eingabe der hierfür erforderlichen Angaben eine unverbindliche Buchungsanfrage an die UX HUB Administration von mind-centric absenden kann. Mit seiner unverbindlichen Buchungsanfrage gibt der Mieter noch kein Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages ab. Da der Mieter unter verschiedene Optionen auswählen kann, die mit der Anmietung des UX HUB von mind-centric angeboten werden, wird mind-centric erst nach abschließender Klärung des angefragten Umfangs und der Verfügbarkeit des UX HUB ein textbasiertes bzw. schriftliches Angebot erstellen und an den Mieter senden, i. d. R. per E- Mail. Durch Übermittlung einer textbasierten bzw. schriftlichen Buchungsbestätigung nimmt der Mieter das Angebot an und es kommt ein Vertrag zustande.

 

§ 4. Leistungen

(1) mind-centric stellt dem Mieter des UX-HUB entweder das UX-Lab oder den Workshopraum oder UX-Lab und Workshopraum zusammen (nachstehend „die Mieträume“) zu dem in der Buchungsbestätigung angegebenen Termin und für die dort genannte Mietzeit zur Verfügung. Die Gemeinschaftsflächen, wie der Vorflur, ein bestuhlter, offener Warte- bzw. Besprechungsbereich, der Balkon, der Innenhof, eine Küche und die Sanitäreinrichtungen können in einem üblichen Maße mitbenutzte werden. Diese Gemeinschaftsflächen stehen dem Mieter jedoch nicht exklusiv zur Verfügung und es wird von mind-centric keine Gewähr dafür übernommen, dass diese Flächen zum Zeitpunkt der Anmietung zur freien Verfügung stehen. Bei Bedarf und bei Verfügbarkeit können in Abstimmung mit mind-centric ein oder zwei weitere Workshop-Räume hinzu gebucht werden.

(2) Der UX HUB besteht aus einem UX-Lab und einem Workshopraum, die durch eine Zwischentür miteinander verbunden sind. Beide Räume haben separate Zugänge, sodass Mieter und Testpersonen einander nicht begegnen müssen. Die Video- und Ton-Aufnahmen aus dem UX-Lab können auf ein Smart-TV im Workshopraum übertragen werden. So können die Tests vom Workshopraum aus beobachtet werden. In beiden Räumen steht dem Mieter ein WLAN via Gastzugang zur Verfügung.

(3) Das UX-Lab ist mit einer entsprechenden technischen Ausstattung für die Durchführung von Usability- bzw. UX-Tests bzw. Interview-Studien allgemein ausgestattet. Dazu gehören ein Test-PC, inklusive einem Monitor für die Testperson und einem Monitor für den Testleiter, eine Aufzeichnungssoftware für die Tests, ein Mikrofon, eine Webcam. Das UX-Lab ermöglicht die Durchführung von Studien mit Testpersonen vor Ort oder remote per Internet und/ oder Telefon mit Testpersonen an einem anderen Ort in Deutschland. Remote-Tests mit Testpersonen außerhalb von Deutschland sind nur nach vorheriger Abstimmung mit mind-centric zulässig. Für Remote-Tests stehen ein Streaming-Service und ein Screen-Sharing Tool zur Verfügung.

(4) Der Workshopraum ist für ca. 5 bis 6 Personen ausgelegt. Er verfügt über eine geeigneten Grundausstattung und Materialien für die Durchführung von Workshops. Dazu zählen drei Whiteboards, Whiteboard-Stifte, Magnete, Haftnotizen-Zettel, Papier und sonstige Stifte. Bei Bedarf können weitere Materialien, wie Stellewände und Flip-Charts, inklusive Papier in Abstimmung mit mind-centric dazu bestellt werden. Im Workshopraum befindet sich ein Smart-TV über den u. a. die Tests aus dem UX-Lab beobachtet werden können.

(5) Die Überlassung bestimmter, über die Grundausstattung gemäß Absatz 1 bis 4 hinausgehender Ausstattungsgegenstände und -leistungen (z. B. Flip-Charts, Stellwände, Beamer, Notebook für den Testleiter etc.) ist nicht geschuldet, es sei denn, sie ist zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich schriftlich vereinbart worden. Dasselbe gilt für jegliche über die Bereitstellung der Mieträume hinausgehenden Leistungen (z. B. Catering für Testpersonen oder Kunden). Alle Ausstattungsgegenstände und Materialien bleiben auch nach der Überlassung an den Mieter Eigentum von mind-centric.

(6) Der Mieter räumt mind-centric im Gegenzug zur vereinbarten Anmietung des UX HUB das Recht ein, mit Hinweis auf die Anmietung des UX HUB in geeigneter Weise auf den UX HUB hinzuweisen und/ oder für die Leistungen des UX HUB zu werben, zum Beispiel in Form einer branchenüblichen Anzeige als Referenzkunde auf der Website.

 

§ 5. Preise

(1) Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind alle von mind-centric genannten Preise Netto- Preise in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Preise für sämtliche Leistungen von mind-centric im Zusammenhang mit der Vermietung des UX HUB sind entweder online über die Internet-Adresse „uxhub.de bzw. ux-hub.de“ abrufbar oder werden auf Anfrage durch mind-centric in Textform, i. d. R. per E-Mail, an den Mieter zugesendet.

(3) Die Preise für die Miete ist abhängig von der Mietzeit und ggf. der Anzahl der Personen, die sich auf Veranlassung des Mieters gleichzeitig oder nacheinander in dem UX-HUB aufhalten,

(4) Die Preise gelten vorbehaltlich abweichender Angaben für gesondert bereitzustellende Ausstattungsgegenstände und -leistungen als Pauschale, für Speisen und Getränke nach der Anzahl der Personen und Mahlzeiten pro Tag und Mietdauer und für die Reinigung als Pauschale.

(3) Sind weitergehende Leistungen vereinbart, so richtet sich die hierfür geschuldete Vergütung nach der zwischen den Vertragsparteien getroffenen Vergütungsabrede.

 

§ 6. Zahlung

(1) Für die Vergütung im Zusammenhang mit der Vermietung eines Konferenzraums zu erbringender Leistungen gelten, sofern zwischen den Vertragsparteien keine ausdrückliche abweichende Vereinbarung getroffen ist, die folgenden Zahlungsbedingungen:

– Die Raummiete sowie das Entgelt für alle weiteren Leistungen, deren Vergütung bei Vertragsschluss der Höhe nach feststeht, sind 24 Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn fällig;

– das Entgelt für verbrauchsabhängig zu vergütende Leistungen oder solche, deren Vergütung aus anderen Gründen bei Vertragsschluss noch nicht feststeht, ist bei Mietende fällig;

– etwaige Nachzahlungen, die der Mieter wegen Überschreitung der Mietzeit oder der Personenzahl gemäß § 7 Absatz 3 oder aus anderen Gründen zu leisten hat, sind bei Mietende fällig.

(2) mind-centric stellt dem Mieter die jeweils zu zahlenden Beträge in Rechnung, und zwar – vor Mietbeginn fällige Beträge mit der Buchungsbestätigung und

– bei Mietende fällige Beträge mit separater Rechnung. Die Rechnungsbeträge sind ohne jeden Abzug durch Überweisung auf das von mind-centric angegebene Bankkonto zu bezahlen, sofern nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang auf dem Konto von mind-centric.

(3) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Mieters oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

§ 7. Überschreitung von Mietzeit oder Personenzahl

(1) Die Mieträume werden zum Zeitpunkt des Mietbeginns an den Mieter übergeben und sind bei Mietende an mind-centric zurückzugeben. Ein Anspruch des Mieters auf vorzeitigen Einlass in die Mieträume oder deren Nutzung über das vereinbarte Mietende hinaus besteht nicht, es sei denn, der Mieter hat die CC vorab um eine entsprechende Verlängerung der Mietzeit ersucht und die CC hat dieser Vertragsänderung zugestimmt.

(2) Das Recht zur Nutzung der Mieträume ist auf die vertraglich vereinbarte Personenzahl beschränkt. Übersteigt die Anzahl der Personen, die sich auf Veranlassung des Mieters gleichzeitig oder nacheinander in den Mieträumen aufhalten, die in der Buchungsanfrage angegebene Personenzahl, so ist der Mieter verpflichtet, mind-centric hiervon spätestens bei Mietende in Kenntnis zu setzen. Eine Überschreitung um mehr als ein Drittel bedarf der vorherigen Zustimmung von mind- centric.

(3) Bei Überschreitung der vertraglichen Mietzeit erhöht sich das Entgelt für alle Leistungen, deren Preise abhängig von der Mietzeit berechnet werden, für jede angefangene Viertelstunde der Nutzung vor ursprünglich vereinbartem Mietbeginn und nach ursprünglich vereinbartem Mietende um ein Viertel des der vertraglichen Vergütungsabrede zugrundeliegenden Stundenpreises. Bei Überschreitung der vertraglichen Personenzahl erhöht sich das Entgelt für alle Leistungen, deren Preise abhängig von der Anzahl der Personen berechnet werden, die sich auf Veranlassung des Mieters gleichzeitig oder nacheinander in den Mieträumen aufhalten, im Verhältnis der vertraglich vereinbarten zur tatsächlichen Personenzahl.

 

§ 8. Pflichten des Mieters

(1) Der Mietvertrag berechtigt zur Nutzung des UX-HUB durch den Mieter, seine Mitarbeiter und seine Gäste. Jede Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung bedarf der vorherigen Zustimmung von mind-centric in Textform. Wird die Zustimmung verweigert, so steht dem Mieter das Sonderkündigungsrecht nach § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB nicht zu.

(2) Der Mieter verpflichtet sich, mit den Mieträumen, dem Inventar und den überlassenen Ausstattungsgegenständen sorgfältig umzugehen und alles Erforderliche und Zumutbare zu veranlassen, um Schäden zu verhindern. Er wird seine Mitarbeiter und Gäste in gleicher Weise verpflichten.

(3) Das Rauchen innerhalb der Mieträume und des gesamten Gebäudes ist untersagt. Der Mieter verpflichtet sich, seine Mitarbeiter und Gäste auf das Rauchverbot hinzuweisen.

(4) Während der Mietzeit obliegt dem Mieter die Verkehrssicherungspflicht in den Mieträumen.

(5) Dem Mieter überlassene Schlüssel, Zugangssysteme per Chip oder Zugangscodes dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Anfertigung von Nachschlüsseln ist untersagt.

(6) Bei Mietende hat der Mieter die Mieträume vollständig geräumt in ihrem ursprünglichen Zustand nebst überlassenen Ausstattungsgegenständen und Schlüsseln an mind-centric zurückzugeben.

 

 

§ 9. Haftungsbeschränkung von mind-centric

(1) Schadensersatzansprüche gegen mind-centric, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens mind-centric, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen, oder auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, auf deren Einhaltung der Mieter vertrauen durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht.

(2) Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von mind- centric auf den typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt, maximal in Höhe des vereinbarten Netto-Mietpreises.

(3) Die Haftung mind-centric wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

(4) Soweit der Mieter, seine Mitarbeiter oder Gäste Gegenstände, Testmaterialien, Software oder dergleichen mitführen oder in die Mieträume einbringen, geschieht dies auf eigene Gefahr. mind- centric übernimmt keinerlei Haftung oder Garantie für vorab zugesendete, zurückgelassene oder vom Mieter eingebrachte Testmaterialien, oder für deren einwandfreie Funktion oder Bestimmung während der Anmietung des UX-HUB, z. B. im Rahmen von Usability-Tests.

 

§ 10. Haftung des Mieters

(1) Für Sach- und Personenschäden einschließlich etwaiger Folgeschäden, die während der Mietzeit durch den Mieter, seine Mitarbeiter oder seine Gäste verursacht werden, haftet der Mieter nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen in vollem Umfang.

(2) Der Mieter verpflichtet sich, mind-centric von Ansprüchen Dritter, die sich aus einer schuldhaften Verletzung seiner Pflichten ergeben, freizustellen.

(3) Der Mieter haftet mind-centric gegenüber für den durch Schäden verursachten Mietausfall an den Mieträumen, dem Inventar, den überlassenen Ausstattungsgegenständen und für die Dauer einer notwendige Beseitigung dieser Schäden.

(4) Gibt der Mieter ihm überlassene Schlüssel bei Mietende nicht zurück oder meldet er deren Verlust, so ist mind-centric berechtigt, die Schließzylinder der betreffenden Türen austauschen zu lassen und von dem Mieter Ersatz der hierfür anfallenden Kosten zu verlangen.

 

§ 11. Rücktritt

(1) Der Mieter ist berechtigt, bis zum Zeitpunkt des Mietbeginns von dem Vertrag zurückzutreten. Er hat jedoch die vertraglich vereinbarte Raummiete als Ausfallvergütung zu zahlen, es sei denn, der Rücktritt erfolgt …

a. mindestens 48 Stunden vor Mietbeginn, wenn die vertraglich vereinbarte Mietzeit einen Kalendertag nicht übersteigt;

b. mindestens fünf Werktage vor Mietbeginn, wenn sich die vertraglich vereinbarte Mietzeit über zwei oder mehr nicht notwendiger Weise aufeinanderfolgende Kalendertage erstreckt. Aufwendungen, die mind-centric im Hinblick auf die Erbringung über die Bereitstellung der Mieträume hinausgehender Leistungen (z. B. Catering) im Zeitpunkt des Rücktritts getätigt hat, sind vom Mieter zu erstatten.

(2) mind-centric ist berechtigt, bis zu dem Zeitpunkt, in dem ein Rücktritt des Mieters gemäß §11 Absatz 1 entschädigungslos möglich ist, ihrerseits von dem Vertrag zurückzutreten, wenn eine kollidierende Buchungsanfrage vorliegt und der Mieter trotz Aufforderung durch mind-centric auf sein Rücktrittsrecht nach Absatz 1 nicht verzichtet. Darüber hinaus besteht ein jederzeitiges Recht von mind-centric zum Rücktritt und zur fristlosen Kündigung des Vertrages, wenn …

a. der Mieter gegenüber mind-centric falsche oder irreführende Angaben über vertragswesentliche Tatsachen gemacht hat, insbesondere hinsichtlich seiner Person, seiner Unternehmereigenschaft und des Nutzungszwecks;

b. der Nutzungszweck gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt;

c. mind-centric gründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder ihr Ansehen in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich von mind-centric zuzurechnen ist;

d. der Mieter die Raummiete oder ein anderes vor Mietbeginn fälliges Entgelt trotz Aufforderung bis zum Mietbeginn nicht bezahlt;

e. der Mieter die Mieträume entgegen der Zustimmung von mind-centric untervermietet, bzw. Dritten sonst zum Gebrauch überlässt oder anders als im Rahmen der Anmietung vereinbart oder nicht bestimmungsgemäß, verwendet.

(4) Der Rücktritt bedarf der Textform. Für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang der Rücktrittserklärung maßgeblich.

 

§ 12. Schlussbestimmungen

(1) Die Beziehungen zwischen mind-centric und dem Mieter unterliegen ausschließlich deutschem Recht.

(2) Handelt es sich bei dem Mieter um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung Hamburg. mind-centric ist berechtigt, den Mieter nach ihrer Wahl auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder unanwendbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

(4) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, die die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.